Wunschleistungen sind  IGeL-Leistungen

Wunschleistung / individuelle Gesundheitsleistungen ( Igel sind ) Ärztliche Leistungen, die nicht Bestandteil der gesetzlichen Krankenversicherung sind, die aber im Einzelfall ärztlich empfehlenswert oder auf Grund des Patienten-Wunsches ärztlich vertretbar sind. Bei Inanspruchnahme dieser Wunschleistungen besteht kein Anspruch auf Erstattung gegenüber der Krankenkasse. Die Kosten für diese Behandlungen sind vom Patienten selbst zu tragen.

Folgende IGeL-Leistungen werden in meiner Praxis angeboten:

Doppler- und Duplexsonographie der hirnversorgenden Gefäße bei fehlenden anamnestischen oder klinischen Auffälligkeiten

Fachbezogene Gesundheitsuntersuchung auf Wunsch des Patienten
„Facharzt – Check“

Kosmetisch medizinische Leistungen

    Beseitigung von Besenreíservarizen durch

  • Air-Block-Verödung
  • Schaum-Verödung
  • Hochfrequenzthermokoagulation

Injektionen eines nicht zu Lasten der GKV verordnungsfähigen Arzneimittels auf Wunsch des Patienten

Bescheinigungen und Untersuchungen außerhalb der Vertragsärztlichen Pflichten auf Wunsch des Patienten (Bescheinigungen für Besuch in der Schule, Sportverein oder Reiserücktritt, desgleichen für Rentenversicherungen, Privatversicherungen)